Erfolgsfaktor Mitarbeiter

Die richtige Auswahl


Neben der Fürsorgepflicht gegenüber dem Pflegebedürftigen ist in der ambulanten Pflege die Entwicklung sozialer Kompetenzen, Verantwortungsbewusstsein und eine ständige Anpassung fachlicher Qualifikationen unabdingbar.

Aufgrund der hohen Anforderungen an die Mitarbeiter müssen Sie als Leitungskraft auf bestimmte fachliche, persönliche und gesundheitliche Voraussetzungen der Mitarbeiter achten.

Für eine patientengerechte, wirtschaftliche und leistungsbezogene Arbeit und nicht zuletzt für den Abschluss des Versorgungsvertrages, benötigen Sie fachlich geeignete Mitarbeiter. Die vorgeschriebene Anzahl der Beschäftigten variiert je nach Bundesland.

Zunächst muss der Bedarf an notwendigen Qualifikationen ermittelt werden:
• Welche Leistungen sollen erbracht werden?
• In welchen Arbeitsbereichen liegen die Schwerpunkte (häusliche Krankenpflege nach SGB V oder ambulante Pflege nach SGB XI)?
• Werden zusätzliche Dienstleistungen angeboten?
• Benötigen die Mitarbeiter für die geplanten Arbeitsbereiche Zusatzqualifikationen etc.?

Anhand der Bedarfsermittlung können Sie entscheiden, wie viele Pflegefachkräfte und Pflegekräfte Sie benötigen und ob die Einstellung von Pflegehilfskräften erforderlich ist.

Mindestens genauso wichtig wie das fachliche Know-How sind Persönlichkeit und Gesundheit der Mitarbeiter. Die Tätigkeit erfordert neben der beruflichen Qualifikation auch Fähigkeiten im richtigen Umgang mit den Pflegebedürftigen und deren Angehörigen, aber auch Flexibilität bei den Arbeitszeiten.

Bei der Einstellung von Mitarbeitern sind folgende Kriterien wichtig:
• Bereitschaft zur Wochenend- und Schichtarbeit
• Einsatzbereitschaft und Flexibilität z. B. bei Notfallsituationen
• Verantwortungsbewusstsein
• Sozialkompetenz
• Kommunikationsfähigkeit und Kommunikationsbereitschaft
• Einfühlungsvermögen
• Verständnis und Geduld
• Einwandfreier Leumund

Die gesundheitlichen Belastungen im Pflegebereich sind enorm hoch. Neben der Gesunderhaltung und Förderung der Gesundheit ist ein gewisses Maß an körperlicher Fitness und Gesundheit unerlässlich.

Vor Antritt der Tätigkeit sind sowohl von dem Mitarbeiter als auch von der Leitung folgende Punkte zu klären:
• psychische Belastbarkeit und Stabilität beim Umgang mit sterbenden und kranken Menschen
• durchschnittliche körperliche Fitness, z. B. in der Lage sein, hilfebedürftige Menschen zu bewegen
• Vorerkrankungen:
-Rückenbeschwerden (durch häufiges Heben und Umbetten der Pflegebedürftigen)
-Hautallergien besonders an den Händen (können auftreten bei Kontakt mit Reinigungs- und Desinfektionsmitteln)
-infektiöse Erkrankungen.


Arbeitsfähigkeit und Gesundheitszustand

Vor Einstellung eines Mitarbeiters wird eine Einstellungsuntersuchung von einem unabhängigen Hausarzt besser noch von einem Arbeitsmediziner empfohlen. Die Anamnese gibt Aufschluss über Gesundheitszustand und Eignung für die zukünftige Tätigkeit. Die Einstellungsuntersuchung ist nicht zu vergleichen mit der geforderten arbeitsmedizinischen Betreuung, daher kann der Bewerber zu dieser Untersuchung nicht verpflichtet werden. Bei Vorerkrankungen wie Hautallergien, Muskel-Skelett-Erkrankungen oder chronischen Infektionskrankheiten muss die Einsatzmöglichkeit überlegt werden.


      Existenzgründer-Pflege auf Facebook!